Finanzierung
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
kann als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe beantragt werden. Bei den gesetzlichen Krankenkassen und der Beihilfe können bis zu 80 Sitzungen als Kassenleistung durchgeführt werden. Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es unterschiedliche Regelungen.
Alle anderen Angebote
werden nicht durch die Krankenversicherungen finanziert.
